Ausbildungs-, Kursteilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen der onair GmbH

1. Voraussetzungen zur Teilnahme

Normale körperliche Verfassung und Kondition. Da die körperliche und geistige Verfassung der Kursteilnehmer von onair nicht überprüft werden kann, ist der Kursteilnehmer für seine körperliche und geistige Eignung selbst verantwortlich.

Mindestalter für die Scheinerlangung ist 16 Jahre. Darunter kann der Teilnehmer den Kurs besuchen, er erhält den Paragleiterschein dann mit Erreichen des 16. Lebensjahres. Für nicht eigenberechtigte (minderjährige) Personen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Den Anweisungen der Flugschulbeauftragten ist in jedem Falle Folge zu leisten. Sicherheitsgefährdende Missachtung von Anweisungen des Ausbildungspersonals kann zum Ausschluß aus dem Kurs führen; in diesem Fall hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Kostenersatz, -ermäßigung oder Fortsetzung des Kurses.

2. Kursdauer und Leistungsumfang der Flugschule

Der Leistungsumfang ist den jeweils gültigen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Die Angabe der Kursdauer ist die Höchstdauer. Jedenfalls hat der Schüler aber unabhängig von der Kursdauer Anspruch auf die Erbringung der in der Kursbeschreibung dargestellten Leistungen über einen Zeitraum von 3 Jahren.

3. Unfallversicherung

Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Eine Unfallversicherung für die Kursteilnehmer seitens onair ist nicht gegeben. Jedem Kursteilnehmer steht es jedoch frei, eine Unfallversicherung abzuschließen.

4. Abbruch des Kurses

Nach gemeinsamer Vereinbarung kann ein Kurs vom Teilnehmer vor Ende des Kurses abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden.

Es steht im Ermessen des Fluglehrers und der Flugschule den Kurs jederzeit abzubrechen (z.B. wegen ungeeigneter oder gefährlicher Wetterbedingungen).

In keinem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühr. Er hat jedoch Anspruch auf Erbringung aller gebuchten Leistungen und den Anspruch, den Kurs zu einem vereinbarten Termin fortzusetzen bzw. zu beenden.

5. Ort der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsräumen von onait bzw. an den im nahen Umkreis (Oberes Lechtal) der Flugschule liegenden Übungsgeländen. Es steht der Flugschule jedoch frei, auch andere geeignete Übungsgelände einzusetzen, wenn dies für eine sichere und effiziente Ausbildung erforderlich ist.

6. Haftung der Flugschule

Die Flugschule und ihre Beauftragten haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur insoweit, als die Haftpflichtversicherung – ohne auf die vorher Genannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung der Vorgenannten für allfällige Schäden ist ausgeschlossen.

Die Flugschule übernimmt alle Schäden, die der Kursteilnehmer an der schuleigenen Flugausrüstung verursacht, sofern dieser Verursachung nur ein minderer Grad des Versehens zugrundeliegt und diese Schäden weder (leicht noch grob) fahrlässig, mutwillig oder durch Zuwiderhandeln gegen Anweisung des Ausbildungspersonals hervorgerufen worden sind.

7. Haftung des Kursteilnehmers

Für allfällige Schäden Dritter, die vom Kursteilnehmer verursacht werden, haftet dieser selbst.

8. Ausrüstung

Starts mit Flugausrüstung die nicht in einwandfreiem Zustand ist, sind ausnahmslos verboten. Bei Flugausrüstung, die die Flugschule bereitstellt, ist der Flugschüler verpflichtet, die Ausrüstung vor jedem Start auf einwandfreien Zustand zu prüfen und etwaige Beschädigungen sofort der Flugschule zur Kenntnis zu bringen. Fliegt der Kursteilnehmer mit nicht flugschuleigener Ausrüstung, so ist er neben der Eignung und der Flugtauglichkeit der Ausrüstung auch für den Abschluss und den aufrechten Bestand der einschlägigen Versicherungsverträge selbst verantwortlich.

9. Termine

Die Ausbildung erfolgt an den im Terminplan vorgesehenen Schulungstagen bzw. an vereinbarten Terminen. Der Flugschüler nimmt zur Kenntnis, dass Termine allenfalls organisations- oder wetterbedingt abgesagt oder verlegt werden können und verzichtet hiermit auf allfällige daraus erwachsende Schadenersatzansprüche.

10. Umbuchung von Kursterminen

Für Kursumbuchungen (auch Kursanmeldungen über div. Gutscheinplattformen) vor und während des Kurses berechnen wir einen Gebühr in Höhe von € 50,00.

11. Rücktritt vom Vertrag

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kursteilnehmer, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich dieser, zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Diese Regelung gilt auch bei Kursabbruch durch den Flugschüler. 

12. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind unverzüglich mit Rechnungslegung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12 % p. a. an Verzugszinsen als vereinbart. Weiteres hat der Kursteilnehmer sämtliche Kosten der Eintreibung der offenen Forderung, welcher Art auch immer, zu übernehmen. Im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen gilt Terminsverlust als bedungen, so dass die Flugschule zur sofortigen Fälligstellung des gesamten aushaftenden Saldos bei Ausbleiben auch nur einer Rate berechtigt ist.

13. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Flugschule; für sämtliche Streitigkeiten aus unseren Vertragsabschlüssen wird das Bezirksgericht Reutte als zuständiges Gericht vereinbart.

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